Schuleinschreibung

Wichtige Informationen

Allgemeine Schulpflicht

Wenn Ihr Kind bis inklusive 1. September dieses Jahres 6 Jahre alt geworden ist, beginnt mit dem ersten Montag im September die allgemeine Schulpflicht. Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten per Post eine Zuschrift der Direktion, in der sie aufgefordert werden, ihr Kind im angegebenen Zeitraum an unserer Volksschule anzumelden. Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, können über Ansuchen der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, sofern sie über die Schulreife verfügen.

Schuleinschreibung

Bitte füllen Sie das online verfügbare Datenblatt aus und nehmen Sie neben allen erforderlichen Dokumenten auch Ihr Kind zum Termin der Schuleinschreibung mit. Unterstützt durch ein wissenschaftlich fundiertes Screeninginstrument verschaffen wir uns einen ersten Eindruck über die Schulreife Ihres Kindes. Maßgeblich sind hierfür auch die Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch. Wenn absehbar ist, dass Ihr Kind dem Unterricht nicht oder nur in geringem Ausmaß folgen kann, wird es einer Deutschförderklasse oder speziellen Deutschkursen zugeteilt.

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Erforderliche Dokumente

  • Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Taufschein (falls vorhanden)
  • Meldezettel
  • E-Card
  • Anmeldeformular Nachmittagsbetreuung (bei Bedarf)